Betriebsversicherung

Die Betriebsversicherung umfasst Ihre Praxisinhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Die Inhaltsversicherung leistet, wenn die Praxiseinrichtung, Waren und Vorräte sowie Gegenstände von Mitarbeitern bei zum Beispiel folgenden Ereignissen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.

  • Bei Brand/Blitzschlag und Explosion innerhalb der Praxis

    Beispiel: In Ihrer Praxis fängt leichtentzündliches Material Feuer. Die gesamte Praxis brennt ab. Hier werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

  • Bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus

    Beispiel: Ein Unbekannter bricht nachts in Ihre Praxis ein und entwendet teure medizinische Geräte. Zudem zerstört er noch einen Teil der Inneneinrichtung der Praxis. Die Kosten für die medizinischen Geräte und die Wiederherstellung der Inneneinrichtung werden übernommen.

  • Bei Leitungswasserschäden

    Beispiel: Durch Rost bricht ein Rohr der Wasserversorgung. Binnen weniger Minuten steht die gesamte Praxis unter Wasser. Die beschädigten Sachen werden von uns ersetzt.

  • Bei Sturm- und Hagelschäden

    Beispiel: Durch einen schweren Sturm werden Teile Ihrer Praxis verwüstet. Den entstandenen Schaden übernimmt die Praxisinhaltsversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für beschädigte Gegenstände zahlt die Inhaltsversicherung die Reparatur und zerstörte Gegenstände werden zum Neuwert ersetzt.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch als Ertragsausfallversicherung bezeichnet werden. Sie wird stets im Zusammenhang mit der Praxisinhaltsversicherung gesehen, da sie bei den Gefahren wie Brand, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl/Vandalismus zum Tragen kommt.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt im Falle eines Schadens für Ihre laufenden Kosten und den entgangen Gewinn ein.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

    Beispiel: Durch einen Brand kann Ihr Praxisbetrieb in den nächsten Wochen nicht aufrechterhalten werden. In diesem Fall tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung in Kraft und kompensiert fortlaufende Kosten (hierzu zählen beispielsweise Gehälter, Mietkosten, Steuern, Leasinggebühren und vieles mehr) und entgangene Gewinne.

Praxistarif:

Stand 01.07.2014

Deckung Versicherungssumme Tarifbeitrag*
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm-
und Hagel, Betriebsunterbrechung
200.000 EUR ab 337,42 EUR
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm-
und Hagel, Betriebsunterbrechung
350.000 EUR ab 590,49 EUR
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm-
und Hagel, Betriebsunterbrechung
500.000 EUR ab 843,57 EUR


*bei gutem Schadenverlauf
*inkl. Versicherungssteuer

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