Betriebsversicherung
Die Betriebsversicherung umfasst Ihre Praxisinhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die Inhaltsversicherung leistet, wenn die Praxiseinrichtung, Waren und Vorräte sowie Gegenstände von Mitarbeitern bei zum Beispiel folgenden Ereignissen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
- Bei Brand/Blitzschlag und Explosion innerhalb der Praxis
- Bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Bei Leitungswasserschäden
- Bei Sturm- und Hagelschäden
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann auch als Ertragsausfallversicherung bezeichnet werden. Sie wird stets im Zusammenhang mit der Praxisinhaltsversicherung gesehen, da sie bei den Gefahren wie Brand, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl/Vandalismus zum Tragen kommt.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt im Falle eines Schadens für Ihre laufenden Kosten und den entgangen Gewinn ein.
Praxistarif:
Stand 01.07.2014
Deckung | Versicherungssumme | Tarifbeitrag* |
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm- und Hagel, Betriebsunterbrechung |
200.000 EUR | ab 337,42 EUR |
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm- und Hagel, Betriebsunterbrechung |
350.000 EUR | ab 590,49 EUR |
Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm- und Hagel, Betriebsunterbrechung |
500.000 EUR | ab 843,57 EUR |
*bei gutem Schadenverlauf
*inkl. Versicherungssteuer