Rechtsschutz

Wen schützt die Rechtsschutzversicherung

Sie beziehungsweise Ihre Praxis als Versicherungsnehmer

Versicherungsschutz besteht:

für Sie bei Ausübung Ihrer zahnärztlichen Tätigkeit

für Sie als Arbeitgeber

für Sie als Privatperson

für Sie als Immobilienbesitzer

Versicherte Leistungsbausteine:
Für Ihre Praxis
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Zahnärzte: für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Zahnarzt stehen.

  • Beispiel

    Ein Patient ist mit Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden und weigert sich zu zahlen. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos. Gegen den Mahnbescheid legt der Patient Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess.

Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie gegen einen Anderen auf Schadenersatz klagen müssen, der nicht auf vertraglichen Ansprüchen beruht.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Zahnärzte: für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Zahnarzt stehen.

Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber, für Auseinandersetzungen aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis.

Steuer-Rechtsschutz, wenn Sie wegen Ihrer Steuern oder laufender Abgaben mit dem Finanzamt streiten müssen.

Sozial-Rechtsschutz, für Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie z. B. wegen der Vergabe von Konzessionen oder der Erteilung/Entziehung einer Gewerbeerlaubnis klagen müssen.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Sie sich in einem Disziplinarverfahren zur Wehr setzen müssen.

Straf-Rechtsschutz, wenn Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen, Sie hätten eine fahrlässige Straftat begangen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf, Sie hätten eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Daten-Rechtsschutz, für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst Selbstständiger verarbeitet haben oder haben verarbeiten lassen.

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, wenn Sie oder ein Familienmitglied Opfer einer Gewalttat geworden sind und Sie als Nebenkläger gemeinsam mit dem Staatsanwalt für eine Verurteilung des Täters sorgen wollen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, für Streitigkeiten aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z. B. Verträgen oder bei Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, z. B. für Streitigkeiten aus dem Pachtvertrag für die von Ihnen genutzten Gewerbeeinheiten, um nachbarrechtliche Auseinandersetzungen wegen angeblicher Ruhestörung durch den Betrieb oder für andere Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewerbeeinheiten.